Unser Service für Sie

N.I.E. NUMMER

Sie möchten in Spanien als Ausländer geschäftlich tätig sein, eine Immobilie kaufen oder dort wohnen? Dann benötigen Sie eine N.I.E. Nummer. Die N.I.E. Nummer steht für „Número de Identidad de Extranjero“ und dient als Identifikations- und Steuernummer.
Die Beantragung dieser Nummer ist einmalig und sie ist lebenslang gültig. 
Sie brauchen die Nummer, um in Spanien zu arbeiten, Verträge abzuschließen oder Steuern im Rahmen eines Immobilienerwerbs zu zahlen.
Um die N.I.E. Nummer in Spanien zu beantragen, muss man persönlich oder über einen Vertreter bei der zuständigen Behörde vorsprechen.

Inkl. Antragsformulare, Kopien, persönliche Begleitung zum Termin, Gebühren beim Amt. Die N.I.E. Nummer wird Ihnen direkt ausgehändigt!

Preis

  • NORMAL (Wartezeit auf Termin ca. 8 Wochen): 169,00 € pro Person
  • EXPRESS (Wartezeit ca. 2-3 Werktage): 349,00 € pro Person


ENERGIEZERTIFIKAT

Das Energiezertifikat auf Mallorca, auch bekannt als „Certificado de eficiencia energética“, ist ein unverzichtbares Dokument für die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien auf der Insel. Dieses Zertifikat besitzt eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und erfordert anschließend eine Erneuerung. Es ist essenziell, dass das Energiezertifikat in gültiger Form vorliegt, um die notarielle Beurkundung eines Immobilienverkaufs durchzuführen. Ohne ein aktuelles Zertifikat kann die Veräußerung der Immobilie nicht rechtskräftig vollzogen werden.

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Energieberater und besprechen im Detail alle erforderlichen Informationen. Unser Service erstreckt sich dabei sowohl auf Wohnungen als auch auf Häuser jeglicher Art und Größe. Verlassen Sie sich auf unsere professionelle Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Energiezertifikat den aktuellen Anforderungen entspricht und somit reibungslose Transaktionen für Ihre Immobilie ermöglicht.

Preis: 249,00 € pro Wohnung / Haus



BEWOHNBARKEITSBESCHEINIGUNG

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung, in Spanien als “Cédula de habitabilidad” bekannt, ist ein entscheidendes Dokument, das die Bewohnbarkeit einer Immobilie bestätigt und sicherstellt, dass sie bestimmte Mindeststandards erfüllt. Hierzu zählen festgelegte Größen, sanitäre Einrichtungen und eine notwendige technische Grundausstattung. Die “Cédula” wird insbesondere für die erstmalige Beantragung von Strom- und/oder Wasseranschlüssen benötigt. Mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren erfordert sie anschließend eine Erneuerung. Obwohl für die notarielle Beurkundung eines Immobilienverkaufs eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung empfohlen wird, ist sie nicht zwingend erforderlich.

Arten der Bewohnbarkeitsbescheinigung:

  1. Erstbescheinigung: Cédula de habitabilidad de primera ocupación Diese Bescheinigung ist für Neubauten erforderlich und muss auch beantragt werden, wenn eine Nutzungsänderung oder ein größerer Bauvorhaben geplant ist. Die Baugenehmigung muss dabei vorgelegt werden. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Bauendabnahme (Certificado final de obra) durch die zuständige Gemeinde auf Mallorca. Zudem ist die Certificación municipal de finalización de obra (CFO) notwendig.
  2. Folgebescheinigungen: Cédula de habitabilidad de renovación Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss die Bewohnbarkeitsbescheinigung erneuert werden. Der Antrag erfordert aktuelle Fotos der Immobilie sowie eine schriftliche Bestätigung eines Architekten, dass keine Veränderungen an der Immobilie vorgenommen wurden.
  3. Für Immobilien vor 1987: Cédula de habitabilidad por carencia Für Immobilien, die vor dem 1. März 1987 erbaut wurden und auf Mallorca nie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung erhalten haben, gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren. Dabei ist das „Certificado de situación urbanística“ der Gemeinde erforderlich, das belegt, dass die Immobilie vor dem Stichtag erbaut wurde, keine baulichen Veränderungen seitdem erfolgt sind und keine Verfahren wegen Bauverstößen gegen die Vorbesitzer eingeleitet wurden.”

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:

Beantragung einer Cédula in städtischem Gebiet

  • Kopie der Kaufurkunde oder Grundbuchauszug (Nota simple)
  • Kopie der abgelaufenen Cédula (falls vorhanden)
  • Kopie der letzten Strom- oder Wasserrechnung

Beantragung einer ersten Cédula in ländlichem Gebiet (Rústico)

  • Kopie der Kaufurkunde oder Grundbuchauszug (Nota simple)
  • Zertifikat „Certificado de antegüidad“ (erhältst du beim zuständigen Ajuntament)
  • Kopie der letzten Strom- oder Wasserrechnung

Wir vereinbaren für Sie den Termin und besprechen alle benötigten Dokumente, damit die Cedula ausgestellt werden kann.

Preis: 249,00 € pro Cedula



UMMELDUNG VERSORGUNGSUNTERNEHMEN

Wir helfen Ihnen bei der Ummeldung von Wasser-, Strom- und Gasverträgen auf Ihren Namen.
Damit die Ummeldungen reibungslos klappen, benötigen wir lediglich den Mietvertrag oder die Kaufurkunde, Ihr Ausweisdokument, Ihre N.I.E. Nummer und Ihre Bankverbindung.

Preis: 49,00 € pro Ummeldung



ÜBERSETZUNGEN / SPANISCH UNTERRICHT

Wir bieten Ihnen einen professionellen Übersetzungsdienst in Spanisch und Englisch an.
Unsere Mitarbeiterin räumt alle Verständigungsprobleme aus dem Weg und hilft Ihnen beim Übersetzen und begleitet Sie bei Terminen oder Telefonaten. Auch bei Ihrem Notartermin steht sie Ihnen gerne zur Seite.

Sie möchten gerne Spanisch lernen?
Dann sind Sie hier ebenfalls richtig, denn sie bietet auch Spanisch-Unterricht an.

– Übersetzungen von Dokumenten deutsch-spanisch / spanisch-deutsch 
– Übersetzungen bei Behördengängen oder beim Notar
– Privater Spanisch Unterricht (auch online)

Preis:

  • Dokument-Übersetzung: 0,10 € pro Wort
  • Übersetzungen bei Behörden/Notar o.ä.: 59,00 € pro Stunde zzgl. Fahrtkostenpauschale je nach Entfernung
  • Spanisch Unterricht: 30,00 € pro Stunde


Alle Preise inkl. IVA